Jetzt um LEADER-Fördermittel bewerben
Kißlegg – Das EU-Förderprogramm LEADER bietet erneut Möglichkeiten für innovative und zukunftsorientierte Projekte im Württembergischen Allgäu. Vom 26. September bis zum 11. November 2024 können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen und Kommunen ihre förderungswürdigen Ideen einreichen. Es stehen insgesamt 500.000 € an EU-Fördermittel sowie zusätzliche Landesmittel (unter Vorbehalt) zur Verfügung.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektbewerbung sind klar definiert
Gesucht werden Projekte, die im Aktionsgebiet der Region Württembergisches Allgäu realisiert werden. Dies umfasst die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. LEADER-Projekte müssen den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts entsprechen. Hierbei liegt der Fokus auf Projekten, die das Ehrenamt und die Dorfentwicklung stärken, die Jugend aktiv einbinden und das kulturelle Erbe bewahren. Auch Vorhaben, die den Tourismus fördern und gleichzeitig den Schutz des Klimas und des Naturraums betonen, werden gesucht. Zusätzlich sind Projekte willkommen, die die lokale Wirtschaft stärken und die Grundversorgung sichern sowie die Vermarktung regionaler Produkte fördern.
Besonders interessant könnte dies auch für Vereine sein, die im kommenden Jahr ein Festival, Musikfest oder ähnliches planen und noch eine finanzielle Unterstützung für ihr privates, nicht-investives Projekt benötigen.
Rahmenbedingungen für die Projekte
LEADER unterstützt Projekte mit einer maximalen Kostengrenze von 700.000 € (netto). Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 €. Bei Antragstellung sollten die Projektplanungen bereits weit fortgeschritten sein, sodass Kosten klar definiert werden können und Genehmigungen möglichst schon beantragt sind. Allerdings dürfen die Vorhaben noch nicht begonnen sein.
Nach Einreichung der Projekte erfolgt die Projektauswahlphase
Die eingereichten Projekte, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden voraussichtlich Ende Januar 2025 einem Projektauswahlverfahren unterzogen. Die hierbei überzeugendsten Vorhaben erhalten die Möglichkeit, beim Regierungspräsidium den Bewilligungsantrag einzureichen. Nähere Informationen zum Projektauswahlverfahren, sowie zu den Bewertungskriterien und den Bewerbungsunterlagen, können unter www.wuerttembergisches-allgaeu.eu eingesehen werden.
Frühzeitige Klärung von Fragen zur Förderfähigkeit ist durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle möglich und unterstützt eine reibungslose Antragsstellung. Telefonisch steht die Geschäftsstelle unter 07563-63149-40 zur Verfügung oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin per E-Mail unter info@re-wa.eu.
Weiterführende Informationen:
Was ist das LEADER-Förderprogramm?
LEADER (Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, welches darauf abzielt, die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten zu fördern. Mit den Fördergeldern werden lokale Entwicklungsstrategien umgesetzt, die von Aktionsgruppen vor Ort entwickelt wurden. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch lokale LEADER-Aktionsgruppen, die in einem Bottom-up-Ansatz lokale Kenntnisse und Bedürfnisse berücksichtigen. Seit 2014 ist das Württembergische Allgäu LEADER-Region. Nähere Informationen sind auf der Webseite www.re-wa.eu zu finden.
Gebietskulisse
Zur LEADER-Region Württembergisches Allgäu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
Möchten auch Sie mit ihrer Projektidee von der Förderung profitieren?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg:
info@re-wa.eu oder Tel.: 07563-63149-40