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Stellungnahme BUND Kißlegg/Argenbühl zu IKOWA

Alter Wein in neuen Schläuchen



Zum geplanten Interkommunalen Gewerbegebiet Waltershofen (IKOWA) ging eine Stellungnahme der BUND-Gruppe Kißlegg/Arfenbühl (BUND = Bund für Bund für Umwelt und Naturschutz) bei der Bildschirmzeitung „Der Kisslegger“ ein, die wir ungekürzt veröffentlichen:  

Am 8.7.2025 fand die jüngste Sitzung des Zweckverbandes IKOWA statt. Dort wurde den Zweckverbandsmitgliedern die jüngsten Überlegungen der Leitung des Zwecksverbands vorgestellt. Einige interessante Ausführungen waren dort zu vernehmen, die allerdings eher versuchten, die Hilflosigkeit zu erläutern, und auf der Hoffnung aufbauen, nun endlich eine Zielabweichung genehmigt zu bekommen. Real hat sich bisher am Zustand der Zurückweisung des vorherigen Zielabweichungsverfahrens durch das Land nichts verändert. Die Klage, die der Zweckverband hier auf den Weg gebracht hat, ruht weiterhin, da, so sind die Ausführungen von Bürgermeister Krattenmacher zu verstehen, bei einem verlorenen Prozess der Klage die Tatsache im Raum stünde, dass die Begründung der Ablehnung zum rechtlichen Fakt wird und einem weiteren Zielabweichungsverfahrens „im Wege“ stünde. Beim Zuhören entsteht das Bild, da man sich offensichtlich nicht sicher ist, ob diese Klage zu gewinnen ist, also „zu Recht“ das Zielabweichungsverfahren abgelehnt wurde, lässt man diese Klage ruhen. Dass hier nicht aus der Runde der Sitzungsteilnehmer nachgefragt wurde, verwundert.

Die neuen Überlegungen zielen nun darauf ab, in einer kleineren Teilerschließung von ca. 20 ha das Gebiet mit ca. 13 ha reiner Industriefläche zu erschließen. Hier sollen 7 ha neben Flächen für ein Café!, vielleicht einem Kindergarten und PV-Freifläche, genutzt werden. Man hat nach ca. 17 Jahren erkannt, dass die Fläche des sogenannten „Microtunnels“ der A96 nicht bebaubar ist und setzt hier nun auf PV-Freifläche. Die restliche Erschließung wird in der Ausführung durch das voreilige Verlegen von Kanalisation etc. vor Jahren, als es noch keine Genehmigung für das IKOWA gab, eingeschränkt. Diese Investition wäre sonst in den Sand gesetzt. Der nun daraus neu entstandene Planentwurf schränkt die Parzellierung der Fläche ein. Der im Entwurf als einzige Neuerung enthaltene Vorschlag, flächenschonend in verdichteter Bauweise ein Parkhaus für alle ansiedelnden Firmen zu bauen, um Parkflächen einzusparen, stellt die Frage in den Raum, wer und wie dies finanziert und wie es umgesetzt werden soll, da Firmen ja diese Kosten bei der Ansiedlung mit aufbringen müssen. Das neue Zielabweichungsverfahren soll auch mehr auf regionale Bedürfnisse abzielen, anstatt wie bisher auf kommunale Bedürfnisse, um eine Genehmigung zu erhalten. Dies wiederum bedeutet, es sind eher die „großen Betriebe“ und nicht das kleine Gewerbe im Fokus. Im Ergebnis sind dann auch eher große Flächen in der Erschließung vorgesehen. Die oben genannten Überlegungen erzeugten wiederum sofort, aufgrund der kleineren verbliebenen Gesamtfläche an bebaubarem Grund und die große Parzellierung, aus der Reihe von Argenbühl die kritische Nachfrage, wie die dortigen eher kleinen Betriebe ihren Platz im IKOWA finden sollen. Das Hauen und Stechen innerhalb des Zweckverbandes um die Flächengröße und ihre Zuteilung scheint sich hier anzudeuten. Geschuldet ist dies einer Planung, die nur einer zielabweichungsdienlichen und genehmigungsfähigen Ausführung unter den Zwängen der eingeschränkten Flächennutzbarkeit (Microtunnel, Drumlin, verfrühte Infrastruktur-Kanalisation) steht.

Auch die angedachte Teilerschließung von „nur ca. 20 ha“ des IKOWA-Gebietes lässt vermuten und deutet an, dass man sich nicht sicher ist, ob denn die Nachfrage für das ganze Gebiet unter den genannten Rahmenbedingungen gegeben ist. Hier will man zuwarten, wie die reale Entwicklung ist.

Diese Teilerschließung wirft aber eine andere Frage auf. Wenn „nur 13 ha“ bebaut werden sollen, hierzu ein Zielabweichungsverfahren mit unsicherem Ausgang ansteht und großparzellig geplant werden muss, ob nicht bei der Prüfung nach Alternativflächen auf den Gemarkungen der beteiligten Kommunen solche gefunden werden, die dann auch dem kleineren kommunalen Gewerbe Chancen böten. Mit vier Gemeinden, 13 ha Baufläche fallen rein rechnerisch auf jede Kommune ca. 4 ha auszuweisende Fläche. Diese könnten leichter gefunden werden, als in der bisherigen IKOWA-Planung. Das wiederum ist ein Fragezeichen für die Genehmigung. Zumindest hat dies der Zweckverbandsvorsitzende auch erkannt. Fraglich bleibt, ob hier nicht auch die Hoffnung als Strohhalm bleibt, denn eine politisch bedeutsame Abweichung vom vorgegebenen Verbot ohne Siedlungsanbindung zu genehmigen, bei relativ kleiner Gesamtfläche, könnte nicht nur auf Landesebene, sondern auch juristisch, eine relevante Frage sein. Der Zweckverband steckt in mehreren Dilemmas mit unsicherem Ausgang.

Die vom Zweckverband immer wieder genannten Vorwürfe, dass die „IKOWA-Gegner“ die bisherige Umsetzung seit nun fast zwei Jahrzehnten verhindert haben fällt, auf den Zweckverband selbst zurück. Inzwischen zählt zu den Gegnern ja selbst das Land, gegen das man die zurzeit ruhende Klage angestrebt hat. Als BUND stellen wir uns die Frage, ist der Zweckverband nicht selbst sein größter Gegner? Seit Anbeginn hat der BUND auf eine Umsetzung mit Siedlungsanbindung hingewiesen. Aber man wollte IKOWA an der A96. Die dortigen, zurzeit notgedrungen landwirtschaftlich genutzten Flächen könnten, wenn man sich aus seinem Zwangskorsett selbst befreit, durch einen Flächentausch mit siedlungsnahen landwirtschaftlichen Flächen schon seit mindestens einem Jahrzehnt zu einem genehmigungsfähigen IKOWA geführt haben. Flächen, die schon seit Jahren, statt Kosten zu verursachen, kommunale Einnahmen erzeugten. Hier steht der Zweckverband sich selbst im Wege. Man lebt mit ca. 4,5 Millionen Schulden, verpulvert Steuergelder an Zinszahlungen, Rechtsanwälte und Planer, die an anderer Stelle fehlen. Diese Einrichtungen sind die Profiteure der bisherigen Arbeit des Zweckverbandes. Das heimische (Klein-)Gewerbe, die Einwohner der Kommunen, zahlen diese Zeche. Wo bleibt der Aufschrei in den Kommunen und Räten angesichts fast 20 Jahre fehlgesteuerten Vorgehens und nicht absehbarer Umsetzung. In Leutkirch, ein paar Kilometer weiter, stehen die Flächen zur Verfügung, die man beim IKOWA verbissen versucht zu erreichen, ohne planungsseitig unsicherem Ausgang. Kein gutes Signal an die (Klein-)Betriebe, die man so gerne hätte. Alter Wein in neuen Schläuchen, das vielbeschworene innovative Denken hat noch keinen Zugang im Zweckverband gefunden.
Walter Hudler, Kißlegg (für den BUND Kißlegg/Argenbühl)

Stellungnahmen von in der Öffentlichkeit auftretenden Vereinigungen können Meinungsbestandteile enthalten. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.

Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe / Offene Briefe / Stellungnahmen zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Äußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.

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