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Zur Stellungnahme der Turmgegner unter dem Titel „Wir haben Fragen“ (DBSZ vom 3. Februar)

Die Antwort der Stadt



Bad Wurzach – Am 3. Februar hat die Bildschirmzeitung „Der Wurzacher“ eine Stellungnahme der Turmgegner ungekürzt und unverändert veröffentlicht. Auch der Titel des Textes (“Wir haben Fragen!”) war von den Turmgegnern geliefert worden. Am 10. Februar ist bei der Bildschirmzeitung die Antwort der Stadt an den Initiator des Bürgerentscheids Herbert Birk eingegangen – ebenfalls als Offener Brief. Auch die Antwort der Stadt wird ungekürzt und unverändert im „Wurzacher“ veröffentlicht. Die Antworten der Stadt (Autor Martin Tapper) haben wir hier im Wurzacher kursiv gesetzt (in Martin Tappers Brief waren sie rot gesetzt; das ist uns aus technischen Gründen nicht möglich). Den Antworten sind die Fragen der Bürgerinitiative vorangestellt (die Fettungen bei den Fragen stammen von der BI; auch die kursiv gesetzten Antworten der Stadt sind gefettet). Nachstehend der Brief der Stadt an Herbert Birk, eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, im Wortlaut (der Brief ist auch unter Downloads im PDF-Format hinterlegt; dort sind die Antworten der Stadt in roten Lettern gesetzt).

Sehr geehrter Herr Birk, 
nachdem Sie Ihre Nachricht auch an uns als Verwaltung gerichtet haben, folgende Anmerkungen zu Ihrem Bericht in der Bildschirmzeitung vom 03.02.2025 – unten in „rot“:

Bericht in der Bildschirmzeitung vom 03.02.2025:

Mit einer beispiellosen Kampagne haben sich in den vergangenen Wochen nicht etwa die einzelnen Fraktionen des Bad Wurzacher Kommunalparlaments, sondern gleich der Gemeinderat als Ganzes für den „Turm im Ried“ zu Wort gemeldet. So steht im Impressum der Turmbefürworter-Internetseite, ganz selbstverständlich der „Gemeinderat Bad Wurzach“ als Verantwortlicher. Auch eine Einheits-Mailadresse hat er sich zu diesem Zweck gegeben. Uns als Turmkritiker beschleicht dabei ein mulmiges Gefühl. Und dies nicht nur der Sache wegen, sondern vor allem, weil es immer ein „demokratischer Betriebsunfall“ der repräsentativen Demokratie ist, wenn bei einem umstrittenen Thema sämtliche gewählte Bürgervertreter gemeinsam scheinbar „alternativlose Lösungen“ präsentieren. Nach unserem Verständnis dienen Gemeinderäte vor allem der Vereinfachung kommunaler Entscheidungsprozesse und bilden idealerweise das Meinungsspektrum und den Mehrheitswillen der Bevölkerung ab. Nach unserem Verständnis schaut ein Gemeinderat nicht „nach oben in Richtung Stuttgart, was man dort will“, sondern „hinter sich, den Leuten auf’s Maul, die einen gewählt haben“. Leider sieht das laut einem gesponserten Werbeprospekt unser Gemeinderat anders. So pocht er darauf als „die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger“ […] „Sinn und Nutzen von Demokratie“ offenbar besser zu verstehen.  

Unabhängig davon hat die aktuelle Informationsoffensive des einstimmigen Gemeinderats einige große und kleine Fragezeichen bei uns Gegnern des aktuellen Turmprojekts hinterlassen. Wir denken darum, dass unsere Bürger ein Anrecht darauf haben, die nachfolgenden Fragen von unseren Bürgervertretern noch vor dem Bürgerentscheid am 23. Februar beantwortet zu bekommen!

Fragen zu Chancengleichheit und Fairness des Bürgerentscheids

  • Die Gemeinderats-Turmbefürworter haben einen beträchtlichen, mindestens vierstelligen, Werbeetat mobilisiert, um die Bevölkerung von ihrer Meinung zu überzeugen. Dabei sollen nach Angaben des Gemeinderats auch „Sponsorengelder“ zum Einsatz gekommen sein. Uns interessiert nun aus Transparenzgründen: Kam es dabei auch zum Einsatz von Geldern oder Leistungen von Personen/Firmen, die in Geschäftsbeziehungen mit der Stadt stehen, standen oder erwartbar zukünftig stehen wollen? 

    Hierzu kann die Verwaltung keine Aussagen machen. Die Gemeinderäte engagieren sich einzeln und ehrenamtlich, nicht formal als Gremium.

    In mehreren Ortschaftsratssitzungen (Haidgau, Ziegelbach …) wurden diese Instrumentalisiert, Werbung für das Turmbauprojekt zu machen. Turmgegner wurden nicht eingeladen, ihre Einwände auf Augenhöhe zu präsentieren. Auch wenn es letztlich auf ausdrückliche Nachfrage und durch Beharrlichkeit gelungen ist, sich dort ebenfalls zu präsentieren, war es kein fairer Vorgang! Wird dieses Vorgehen für die noch verbleibenden Termine geändert? 

    Hierzu kann die Verwaltung keine Aussagen machen. Die Terminierung, Ladung und Aufstellung der Tagesordnungen von Ortschaftsratssitzungen liegt in der eigenen Verantwortung der jeweiligen Ortsvorsteher/innen.

Fragen zu Risiken und Glaubwürdigkeit der Turmbaukosten

  • Hält das Stadtbauamt den Kostenansatz von 2,9 Millionen € (nach Abzug 333.200,00 € Naturschutzfachliche Untersuchung, Zufahrtswege ertüchtigen und anschl. Zurückbauen 487.161,01€, 221.447,10 € Außenanlage und Freifläche) für einen 40-m-Turm mit 12-m-Pfahlfundament im Ried, mit statischem Schacht für den Aufzug, fast 150 qm Grundfläche wirklich für realistisch? Der zwei Jahre zuvor gebaute Wangener Turm hat 2,2 Millionen € gekostet, ist nur 22 m hoch, hat eine einfache Stahl-Wendeltreppe und ein konventionelles Fundament. Wir beobachten in den Veranstaltungen des Gemeinderats bereits die „Mythenbildung“, dass der Gemeinderat die Bürger auf deutliche Kostensteigerungen einzustimmen beginnt, die man nun den Turmgegnern in die Schuhe schieben möchte!
  • Besonders bedrückend war bei der Turmbefürworter-Veranstaltung am 22.01. in Unterschwarzach, dass das Präsentationsteam der vier Gemeinderatsfraktionen nicht einmal die Frage beantworten konnte, in welchem von 34 durch sie präsentierten Kostenblöcken die Fundamentkosten stecken, geschweige denn in welcher Höhe sie geplant sind. (Die Antwort „in den 184.152,50€ Erdarbeiten“ war definitiv nicht oder nur teilweise korrekt!) Da der vorgesehene Aufzug definitiv einen „statischen Schacht“ benötigt und bei ungleichmäßig absinkender Bodenplatte unbrauchbar wird, erwarten wir eine plausible Kalkulation und Darstellung der geplanten Pfahlgründung. Welche zusätzlichen Maßnahmen im Vergleich mit einer konventionellen Pfahlgründung werden ergriffen? Und wie lange haftet wer im Fall einer auftretenden Schräglage des Turms? à 

    Bezüglich Einzelheiten zu Planung, Kostenberechnungen und Untersuchungen im Vorfeld verweisen wir nochmals auf die ausführlichen Informationen in der Einwohnerversammlung vom 24.04.2024, in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen sowie auf der städtischen Homepage (u.a. Video-Mitschnitt des gesamten Sachvortrags von der damaligen Einwohnerversammlung). Dieser Stand ist unverändert, da es nach § 21 der Gemeindeordnung ausdrücklich untersagt ist, nach Einberufung eines Bürgerentscheids weitere Entscheidungen oder Untersuchungen in Auftrag zu geben.

Fragen zu den jährlich wiederkehrenden Kosten

  • Der Aufzug im Turm wird darüber hinaus 365 Tage im Jahr Wind, Wetter und durch das Ried häufig einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sein. Aktuell ist keine Heizung für das Bauwerk vorgesehen, geht man doch von lediglich 375,00 € jährlichen Stromkosten für den Betrieb von Aufzug und Licht aus. Nach Angaben eines der drei führenden Aufzugbauer in Deutschland würde man aber für einen unbeheizten Aufzug in solcher Lage keine Garantie geben! Auch wären bedeutende Zusatzkosten für den Korrosionsschutz zu erwarten. Der empfohlene Temperaturbereich, in dem der Aufzug genutzt werden kann, beschränke sich außerdem auf 5 bis 40 Grad, was viele zusätzliche Schließtage nach sich ziehen würde. Wie sieht das Aufzugskonzept in Sachen Gewährleistung, Wartungs- und Stillstandminimierung aus? Welche belastbaren Angebote und Zusagen liegen der Stadt aus der Konzeptphase oder von potentiellen Anbietern dazu vor? 

    Auch hier wird auf die Ausführungen aus der Einwohnerversammlung vom 24.04.2024 sowie die Informationen auf der städtischen Homepage verwiesen. Im Vorfeld der Einwohnerversammlung lag ein konkretes Angebot der Fa. Brobeil bezüglich des geplanten Aufzugs vor.

    Unser kommunaler Tourismus, dem man die laufenden Kosten des Turms zuschlagen muss, verursacht schon heute regelmäßig Defizite (z.B. – 687.000,00 € für den Städtischen Kurbetrieb in 2023). Da ist die bereits eingeräumte jährliche Belastung von – 80.120,00€ (Abschreibung und Betriebskosten laut Stadt) keine Kleinigkeit. Sollten die Kosten am Ende auch nur von 3,95 auf 4,95 Millionen € ansteigen, mit welchem Zinssatz würde die Stadt für Mehrkosten rechnen? Schon ohne Zinsen würde dann die jährliche Belastung durch den Turm – 120.120,00€ betragen, ohne dass es direkte Erlöse gibt!  

    Zur Kostenberechnung verweisen wir ebenfalls auf die bisherigen Ausführungen. Der Städt. Kurbetrieb ist ein Eigenbetrieb der Stadt mit eigener Wirtschaftsführung. Eine Vermischung mit dem „kommunalen Tourismus“ (?) ist an dieser Stelle falsch.

Fragen zu Konzept und geplantem laufenden Betrieb

  • Wenn Barrierefreiheit zum Aushängeschild des Turms werden soll, braucht es nicht nur einen zuverlässigen Aufzugsbetrieb. Wie sollen mit dem Bus anreisende Rollstuhl- oder Rollatornutzer zum Turm gelangen? Wo sollen Begleiter von Behinderten parken? Soll der gesamte Fußweg vom „Wurzelsepp“ an barrierefrei gestaltet werden oder sollen Busse gar bis zu den geplanten PKW-Behindertenparkplätzen im LKW-Bereich der Glasfabrik vorfahren? Welche Kosten sind hierfür geplant und sind diese in der bisherigen Kostenaufstellung enthalten? 

    Auch hier wird auf die Aufzeichnung und Ausführungen in der Einwohnerversammlung verwiesen.

    Wurde bereits mit Bauhofmitarbeitern gesprochen, dass diese zukünftig 17,5 Stunden pro Woche (x 52 Wochen) für die Reinigung und Schließung des Turms auch an Sonn- und Feiertagen eingeplant sind? (Quelle: Kostenaufstellung der Stadt auf der Turm-Befürworter-Seite) Ist es realistisch, im Bad Wurzacher Bauhof hierfür ein rollierendes Schichtsystem einzurichten? Hat der städt. Bauhof noch freie Kapazitäten in diesem Umfang oder muss zusätzliches Personal eingestellt werden? Durch uns kontaktierte Gebäudereinigungsfirmen stellten darüber hinaus massiv infrage, dass sich hierfür aufgrund der ungünstigen Arbeitszeiten dauerhaft zuverlässige Mitarbeiter finden lassen. Eine Fremdvergabe würde die geplanten Kosten von 20.020,00€ außerdem um ca. 10.000,00 € jährlich ansteigen lassen. Die Stadt quantifiziert anteilige Bauhof-Mitarbeiterkosten für den Turm, bisher aber nicht anteilige Verwaltungsmitarbeiter zur Betreuung des TurmsVon welchem anteiligen Aufwand geht die Stadt hier jährlich aus? (Wöchentliche Arbeitsstunden und jährliche Kosten) 

    Die Reinigung der WC´s soll nicht durch den Bauhof erfolgen. Einzelheiten werden geplant, wenn feststeht, ob der Turm gebaut wird oder nicht.

Fragen zum Naturschutz – sowie zum diskutierten Biosphärenreservat

  • Der geplante Standort im Naturschutzgebiet zieht speziell in der Planungs- und Bauphase hohe Folgekosten nach sich. In der Kostenaufstellung ist von 333.200,00€ die Rede, die für „naturschutzfachliche Untersuchungen“ ausgegeben werden bzw. bereits ausgegeben wurden. Welche Beträge sind für die im faunistischen Gutachten aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt angesetzt, um den Turm einigermaßen naturverträglich zu gestalten? Welche Kosten fallen darüber hinaus bei der Baubegleitung durch Fachleute und bei der Durchführung des faunistischen Monitorings an? Weitere Fragen zum Schutz der Fauna sind: Wie ist das weitere Vorgehen, wenn die Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt nicht greifen und seltene Arten aus der Turmumgebung und der Zuwegung verschwinden? Liegt inzwischen die landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) vor? Wann und für welche Tierarten werden spezielle Artenschutzprüfungen (saP) und FFH-Prüfungen durchgeführt, wie im faunistischen Gutachten gefordert? Fallen dafür weitere Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe. 

    Siehe Informationen aus der Einwohnerversammlung insbesondere zu den umfangreichen naturschutzfachlichen Untersuchungen und dem notwendigen Monitoring durch Herrn Dr. Brinckmeier vom Büro ABL aus Freiburg.

    Ist es zutreffend, wie Dr. Roth (Leiter Naturschutzzentrum) am 28.01. in Ziegelbach präsentierte, dass das Land den Turm als wichtigen Bestandteil eines zukünftigen Biosphärenreservats Oberschwaben betrachtet? 

    Diese Aussage ist der Verwaltung nicht bekannt. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen diesen Themen. Diese werden auch beim Land in unterschiedlichen Ministerien bearbeitet („Biosphärengebiet“ im Umweltministerium – „Turm“ im Wirtschaftsministerium/Tourismus)

Damit der Bürger diese fehlenden Informationen für seine Entscheidung für oder gegen den Turm berücksichtigen kann, erwarten wir, dass Stadtverwaltung und Gemeinderat die hier aufgeworfenen zum Teil sehr wichtigen Fragen möglichst bis zum 11. Februar beantworten. Hier gilt – im Einzelnen wie im Allgemeinen – aus Sicht des Bürgers: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“!
Herbert Birk, Bad Wurzach; Andreas Bader, Bad Wurzach (Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens) 

Mit freundlichen Grüßen
Martin Tapper, Stadt Bad Wurzach



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