Fördergeld für sozial karitativ tätige Gruppierungen
Bad Waldsee – Im Herbst wird der Verwaltungsausschuss erneut über die Verteilung der städtischen Fördergelder „Soziale Hilfen“ für sozial-karitative Gruppierungen und Vereine beraten und entscheiden.
Bis zum 21. Oktober 2024 können formlose Anträge bei der Stadt entweder per E-Mail an m.geiger@bad-waldsee.de oder per Post eingerichtet werden, Mindestangaben sind Kontaktdaten, Angaben zum Verein mit Vereinszweck, Anzahl der Mitglieder, sozial karitative Angebote/Aktionen, Tätigkeitsbericht, Bezug zu Bad Waldsee, Angaben zur Finanzierung des Vereins, Bilanzen und Finanzierungsaufstellung. Bei Unklarheiten und Fragen kommen wir gerne auf Sie zu. Wichtig ist, dass es sich um sozial-karitative Gruppen oder Vereine handelt, die ehrenamtlich (nicht hauptamtlich) tätig sind und von denen die Bürgerinnen und Bürger in sozial-karitativer Weise profitieren.
Auch wichtig: Es muss sich um eine Gruppe oder einen Verein handeln, Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Weitere Informationen erteilt Margit Geiger, Fachbereichsleiterin im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, per E-Mail unter m.geiger@bad-waldsee.de.