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Mitteilung des Landtagsabgeordneten August Schuler (CDU)

„Wir bringen den Entwurf eines neuen Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg“



Stuttgart / Ravensburg – Die Koalitionsfraktionen von Grünen und CDU werden in dieser Woche noch einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz in den Landtag einbringen. Der Abgeordnete August Schuler schreibt in seiner Pressemitteilung hierzu: „Wir bringen im Land ein zeitgemäßes Ladenöffnungsgesetz auf den Weg, das digitale und vollautomatisierte Kleinstsupermärkte künftig rund um die Uhr ermöglicht – unter Berücksichtigung eines Schutzkonzeptes mit Blick auf den Sonn- und Feiertagsschutz. “

Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel MdL erklärte heute in Stuttgart: „Wir bringen ein Thema voran, das wir als CDU früh angestoßen haben. Vollautomatisierte Verkaufsstellen sind eine sinnvolle Ergänzung der Nahversorgung – besonders im ländlichen Raum, wo Wege länger sind und Personal fehlt. Entscheidend ist das richtige Gleichgewicht: verlässliche Versorgung vor Ort, Lebensqualität in Stadt und Land sowie der Schutz von Sonn- und Feiertagen. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf. Er schafft klare Regeln, sorgt für Rechtssicherheit und setzt auf das Vertrauen in die Kommunen. So stärken wir den ländlichen Raum und sorgen dafür, dass moderne Politik im Alltag der Menschen ankommt.“

Der Abgeordnete August Schuler unterstreicht: „Wir bringen im Land ein zeitgemäßes Ladenöffnungsgesetz auf den Weg, das digitale und vollautomatisierte Kleinstsupermärkte künftig rund um die Uhr ermöglicht – unter Berücksichtigung eines Schutzkonzeptes mit Blick auf den Sonn- und Feiertagsschutz. Wir setzen damit ein gemeinsames Signal für praktische Lösungen im Alltag, insbesondere im ländlichen Raum.“ Bisher gibt es für den Sonntag keine gesetzlichen Grundlagen, sodass solche Verkaufsstellen am Sonn- und Feiertag derzeit nicht öffnen dürfen. Man werde mit dem Gesetzesvorhaben eine Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an den Sonn- und Feiertagen somit für 24 Stunden an 7 Tagen die Woche ermöglichen. „Wir reagieren auf veränderte Lebensrealitäten, ohne den verfassungs­rechtlichen Schutz des Sonntags aufzuweichen. Das ist ein ausgewogener, rechtssicherer Schritt – insbesondere für den ländlichen Raum“, so Schuler.

Konkret gilt: Erlaubt sind ausschließlich vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal, mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern und einem klar begrenzten Sortiment des täglichen Ge- und Verbrauchs. An besonders geschützten Feiertagen – wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingst­sonntag und dem ersten Weihnachtstag – bleibt eine Öffnung ausgeschlossen.

August Schuler betont, man verbessere damit auch die wohnortnahe Grundversorgung – gerade dort, wo es heute kaum noch Einkaufsmöglichkeiten gebe.

Zugleich wird bewusst die kommunale Entscheidungshoheit gestärkt. Die Städte und Gemeinden kennen ihre Gegebenheiten am besten – sie können – insbesondere mit Blick auf kommunale Besonderheiten – den konkreten Öffnungsrahmen reduzieren. Das schafft Verlässlichkeit, stärkt die Nahversorgung und ermöglicht passgenaue Lösungen vor Ort. Es besteht jedoch eine Mindestöffnung am Sonntag von acht zusammenhängenden Stunden. Schuler meint, man schaffe damit eine gute Lösung für die automatisierten Verkaufsstellen, die es schon jetzt in einer großen Vielzahl in Baden-Württemberg gebe und besonders die Infrastruktur im ländlichen Raum stärke.

Anm. d. DBSZ-Red.: Mitteilungen / Stellungnahmen von (kommunal)politischen Vereinigungen / Akteuren enthalten in aller Regel Meinungsbestandteile. Wir gestalten im Hinblick auf die kommenden Wahlen Berichte von politischen Akteuren in der Optik von Leserbriefen, also mit kursiv gesetztem Titel. 




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