Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen in bestimmten Gebieten
Kreis Ravensburg – Der Landkreis Ravensburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen im Zeitraum vom 16. April bis zum 31. Juli 2025 in bestimmten Gebieten zulässt. Diese Maßnahme wurde aufgrund zunehmender erheblicher landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen notwendig.
In der Region häufen sich Fälle, in denen frisch ausgebrachtes Saatgut gefressen sowie junge Getreide-, Futter- oder Gemüsepflanzen, einschließlich Erdbeerpflanzen, aus dem Boden gezogen wurden. Besonders betroffen sind Biobetriebe, die kein gebeiztes Saatgut verwenden. Alternative Abwehrmaßnahmen wie Vogelscheuchen, Knall-Apparate und Drohnenbefliegungen haben sich als weitgehend unwirksam erwiesen. Da die Population der Saatkrähen in der Region als ungefährdet gilt, hat sich die Landkreisverwaltung für diese Maßnahme entschieden.
Ziel der Vergrämungsabschüsse ist es, Saatkrähenschwärme durch gezielte Abschüsse einzelner Vögel von den betroffenen landwirtschaftlichen Flächen zu vertreiben. Die Maßnahmen dürfen nur von Jagdausübungsberechtigten oder Inhabern einer Jagderlaubnis durchgeführt werden. Die Ausnahme ist mit weiteren Nebenbestimmungen verbunden, welche in der Allgemeinverfügung detailliert aufgeführt sind.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Gemarkungen Gaisbeuren, Waldsee und Haisterkirch im Gemeindegebiet Bad Waldsee, die Gemeindegebiete Berg, Bergatreute, Fronreute, Fleischwangen, Grünkraut, Leutkirch, Waldburg und Weingarten sowie die Gemarkung Taldorf im Gemeindegebiet Ravensburg. Betroffene Landwirte außerhalb des Geltungsbereichs werden gebeten, sich an das Bau- und Umweltamt zu wenden. Diese Vorgänge werden weiterhin im Wege einer Einfallbetrachtung entschieden. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Ravensburg (www.rv.de) abgerufen werden.