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Neue EU-Verordnung

Revolution der Industrieproduktion durch neue Ökodesign-Verordnung?



Tübingen – ESPR – die Abkürzung steht für „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ und bezeichnet die Ökodesign-Verordnung in Fachkreisen. Diese neue EU-Verordnung (EU) 2024/1781, die am 3. Juli 2024 in Kraft getreten ist, bildet die Grundlage für die europäischen Vorschriften zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten, dem sogenannten Ökodesign. Sie hat das Ziel, den „European Green Deal“ aus 2019 umzusetzen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Im März 2020 präzisierte die Europäische Kommission die mit dem „Green Deal“ verbundene Industrie-Strategie mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, von traditionellen Modellen Abstand zu nehmen und die Art und Weise zu revolutionieren, in der Produkte gestaltet, hergestellt, verwendet und entsorgt werden.

Alle aktuell vorhandenen Ökodesign-Vorschriften basieren auf der Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009. Das Augenmerk lag in den Anfängen insbesondere auf dem Energieverbrauch der Produkte während der Nutzungsphase. Der Energie- und Rohstoffbedarf, der in den Materialien und im Fertigungsaufwand steckt, wurde bislang wenig berücksichtigt. Dabei wurden durchaus erfolgreich verbesserte Standards etabliert, die in Europa verbindlich sind, aber auch globalen Vorbildcharakter haben. Denn nicht nur der Amerikaner bevorzugt den „europäischen“ Kühlschrank, sofern dieser die Cola „für´s halbe Geld kühlt“.

Die neue Ökodesign-Verordnung „ESPR“ geht nun einen deutlichen Schritt weiter:

Der Energieverbrauch in der Nutzungsphase ist nicht mehr das Hauptkriterium für eine mögliche Regulierung einer Produktgruppe, sondern nur noch ein Aspekt unter vielen. Mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften steht der komplette Lebenszyklus der Produkte im Blick. Ziel ist die Integration aller Produkte in eine Kreislaufwirtschaft, bei geringstmöglichem Ressourcenverbrauch. Die europäische Industrie soll gemäß der europäischen Kommission hierbei eine führende Rolle spielen, indem sie ihren CO2– Fußabdruck und ihren Materialfußabdruck reduziert und das Kreislaufprinzip wirtschaftsweit integriert.

Bislang wurden auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie vor allem Produkte mit relevantem Energieverbrauch reguliert. Mit dem erweiterten Ziel der ESPR, die Nachhaltigkeit von Produkten an sich zu verbessern, wurde konsequenterweise auch der Gültigkeitsbereich massiv (auf nahezu alle physischen Waren) ausgeweitet, die in Verkehr gebracht werden. Auch Bauteile und Zwischenprodukte sind in den Anwendungsbereich der ESPR eingeschlossen. Nach wie vor ausgenommen sind lediglich Lebens- und Futtermittel, Medikamente, lebende Organismen und Kraftfahrzeuge.

Durchführungsvorschrift voraussichtlich ab 2026

Produkte sollen nun also vermehrt nach ihren Eigenschaften wie Rohstoffbedarf, Herstellungsaufwand, Reparierbarkeit, Energieverbrauch, Recycelbarkeit der Materialien und die zu erwartende Nutzungsdauer bewertet und reguliert werden. So wird eine geplante Durchführungsvorschrift voraussichtlich ab 2026 Anforderungen für den Umgang mit unverkauften Verbraucherprodukten setzen: Zum einen müssen die betroffenen Unternehmen ab einer gewissen Größe Dokumentationspflichten erfüllen. Zum anderen sollen unverkaufte Produkte nicht mehr ohne Weiteres vernichtet werden dürfen. Ausnahmen von diesem Vernichtungsverbot gibt es für kleine Unternehmen sowie unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel, wenn die Vernichtung geringere ökologische Schäden verursachen würde als das Recycling.

Mit der Einführung des Digitalen Produktpasses erhält jedes Produkt zudem eine eindeutige Kennung, mit der es identifiziert werden kann. Über einen am Produkt befestigten Datenträger sind alle für die betroffene Produktgruppe vorgeschriebenen Informationen abrufbar. Hierzu zählen Herkunft und Produkteigenschaften, Materialzusammensetzung, Stromverbrauch im Betrieb, die Reparaturanleitung oder Hinweise zum Recycling.

Die Informationen sollen den mit dem Produkt befassten Unternehmen und den Nutzerinnen und Nutzern helfen. Auch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden, wie das Regierungspräsidium Tübingen, haben Zugriff auf den Digitalen Produktpass. Durch die geplante Kopplung des Passes an das Bearbeitungssystem des Zolls, sollen nichtkonforme Produkte schnell und einfach erkannt werden, ohne dass der freie Warenverkehr in den europäischen Markt dadurch wesentlich behindert oder eingeschränkt wird.

Hintergrundinformationen:

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen und Chemieerzeugnissen zu überwachen. Die Abteilung trägt dazu bei, dass Hersteller, Importeure und Händler den gesetzlichen Anforderungen an die Produkt- und Chemikaliensicherheit nachkommen. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken. Außerdem überprüft das Regierungspräsidium Tübingen, ob die Produkte den Vorgaben an die umweltgerechte Gestaltung (“Ökodesign“) und die Energieverbrauchskennzeichnung („Labelling“) entsprechen. Ferner wird geprüft, ob Bauprodukte die vom Hersteller erklärten Leistungen erbringen.

EU-Verordnungen und die produktspezifischen delegierten Rechtsakte im Sinne der ESPR sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wird durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist unter folgendem Link abrufbar:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401781

Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10. März 2020 zur neuen Industriestrategie für Europa ist unter folgendem Link abrufbar:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0102

Ab 2026 werden erste Durchführungsvorschriften mit spezifischen Anforderungen für betroffene Produktgruppen (wie z.B. das Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte) nach den Vorgaben der ESPR erwartet. Die bisherigen Regelungen für bestimmte Produktgruppen nach der aktuellen Ökodesign-Richtlinie sind zunächst weiterhin gültig und werden nach und nach an die erweiterten Anforderungen der Verordnung angepasst.




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