Skip to main content
ANZEIGE
Neue EU-Verordnung

Revolution der Industrieproduktion durch neue Ökodesign-Verordnung?



Tübingen – ESPR – die Abkürzung steht für „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ und bezeichnet die Ökodesign-Verordnung in Fachkreisen. Diese neue EU-Verordnung (EU) 2024/1781, die am 3. Juli 2024 in Kraft getreten ist, bildet die Grundlage für die europäischen Vorschriften zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten, dem sogenannten Ökodesign. Sie hat das Ziel, den „European Green Deal“ aus 2019 umzusetzen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Im März 2020 präzisierte die Europäische Kommission die mit dem „Green Deal“ verbundene Industrie-Strategie mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, von traditionellen Modellen Abstand zu nehmen und die Art und Weise zu revolutionieren, in der Produkte gestaltet, hergestellt, verwendet und entsorgt werden.

Alle aktuell vorhandenen Ökodesign-Vorschriften basieren auf der Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009. Das Augenmerk lag in den Anfängen insbesondere auf dem Energieverbrauch der Produkte während der Nutzungsphase. Der Energie- und Rohstoffbedarf, der in den Materialien und im Fertigungsaufwand steckt, wurde bislang wenig berücksichtigt. Dabei wurden durchaus erfolgreich verbesserte Standards etabliert, die in Europa verbindlich sind, aber auch globalen Vorbildcharakter haben. Denn nicht nur der Amerikaner bevorzugt den „europäischen“ Kühlschrank, sofern dieser die Cola „für´s halbe Geld kühlt“.

Die neue Ökodesign-Verordnung „ESPR“ geht nun einen deutlichen Schritt weiter:

Der Energieverbrauch in der Nutzungsphase ist nicht mehr das Hauptkriterium für eine mögliche Regulierung einer Produktgruppe, sondern nur noch ein Aspekt unter vielen. Mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften steht der komplette Lebenszyklus der Produkte im Blick. Ziel ist die Integration aller Produkte in eine Kreislaufwirtschaft, bei geringstmöglichem Ressourcenverbrauch. Die europäische Industrie soll gemäß der europäischen Kommission hierbei eine führende Rolle spielen, indem sie ihren CO2– Fußabdruck und ihren Materialfußabdruck reduziert und das Kreislaufprinzip wirtschaftsweit integriert.

Bislang wurden auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie vor allem Produkte mit relevantem Energieverbrauch reguliert. Mit dem erweiterten Ziel der ESPR, die Nachhaltigkeit von Produkten an sich zu verbessern, wurde konsequenterweise auch der Gültigkeitsbereich massiv (auf nahezu alle physischen Waren) ausgeweitet, die in Verkehr gebracht werden. Auch Bauteile und Zwischenprodukte sind in den Anwendungsbereich der ESPR eingeschlossen. Nach wie vor ausgenommen sind lediglich Lebens- und Futtermittel, Medikamente, lebende Organismen und Kraftfahrzeuge.

Durchführungsvorschrift voraussichtlich ab 2026

Produkte sollen nun also vermehrt nach ihren Eigenschaften wie Rohstoffbedarf, Herstellungsaufwand, Reparierbarkeit, Energieverbrauch, Recycelbarkeit der Materialien und die zu erwartende Nutzungsdauer bewertet und reguliert werden. So wird eine geplante Durchführungsvorschrift voraussichtlich ab 2026 Anforderungen für den Umgang mit unverkauften Verbraucherprodukten setzen: Zum einen müssen die betroffenen Unternehmen ab einer gewissen Größe Dokumentationspflichten erfüllen. Zum anderen sollen unverkaufte Produkte nicht mehr ohne Weiteres vernichtet werden dürfen. Ausnahmen von diesem Vernichtungsverbot gibt es für kleine Unternehmen sowie unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel, wenn die Vernichtung geringere ökologische Schäden verursachen würde als das Recycling.

Mit der Einführung des Digitalen Produktpasses erhält jedes Produkt zudem eine eindeutige Kennung, mit der es identifiziert werden kann. Über einen am Produkt befestigten Datenträger sind alle für die betroffene Produktgruppe vorgeschriebenen Informationen abrufbar. Hierzu zählen Herkunft und Produkteigenschaften, Materialzusammensetzung, Stromverbrauch im Betrieb, die Reparaturanleitung oder Hinweise zum Recycling.

Die Informationen sollen den mit dem Produkt befassten Unternehmen und den Nutzerinnen und Nutzern helfen. Auch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden, wie das Regierungspräsidium Tübingen, haben Zugriff auf den Digitalen Produktpass. Durch die geplante Kopplung des Passes an das Bearbeitungssystem des Zolls, sollen nichtkonforme Produkte schnell und einfach erkannt werden, ohne dass der freie Warenverkehr in den europäischen Markt dadurch wesentlich behindert oder eingeschränkt wird.

Hintergrundinformationen:

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen und Chemieerzeugnissen zu überwachen. Die Abteilung trägt dazu bei, dass Hersteller, Importeure und Händler den gesetzlichen Anforderungen an die Produkt- und Chemikaliensicherheit nachkommen. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken. Außerdem überprüft das Regierungspräsidium Tübingen, ob die Produkte den Vorgaben an die umweltgerechte Gestaltung (“Ökodesign“) und die Energieverbrauchskennzeichnung („Labelling“) entsprechen. Ferner wird geprüft, ob Bauprodukte die vom Hersteller erklärten Leistungen erbringen.

EU-Verordnungen und die produktspezifischen delegierten Rechtsakte im Sinne der ESPR sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wird durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist unter folgendem Link abrufbar:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401781

Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10. März 2020 zur neuen Industriestrategie für Europa ist unter folgendem Link abrufbar:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0102

Ab 2026 werden erste Durchführungsvorschriften mit spezifischen Anforderungen für betroffene Produktgruppen (wie z.B. das Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte) nach den Vorgaben der ESPR erwartet. Die bisherigen Regelungen für bestimmte Produktgruppen nach der aktuellen Ökodesign-Richtlinie sind zunächst weiterhin gültig und werden nach und nach an die erweiterten Anforderungen der Verordnung angepasst.




NEUESTE BEITRÄGE

Verzögerungen bei der Müllabfuhr im östlichen Teil des Landkreises

Informationen zu Nachleerungsterminen

Kreis Ravensburg – Aktuell kommt es leider weiterhin im östlichen Teil des Landkreises Ravensburg zu Ausfällen und Verzögerungen bei der Müllabfuhr. Betroffen sind die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Kißlegg, Leutkirch, Isny, Wangen, Vogt und Wolfegg. Das Landratsamt bemüht sich in intensiven Gesprächen mit dem zuständigen Unternehmen um eine möglichst zeitnahe Lösung. Nachleerungstermine sind auf der Homepage des Landratsamts zu finden (di…
Bei Wangen

Bei drei Wildenten Geflügelpest nachgewiesen

Wangen – Im Landkreis Ravensburg wurde bei drei im Gemeindegebiet Wangen im Allgäu erlegten Wildenten die Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza, Vogelgrippe) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Probe positiv auf das Virus H5N1 getestet. Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich um Einzelfälle.
Heimspiel am Sonntag

Towerstars starten in die Englische Woche

Ravensburg – Auf die Clubs der DEL2 wartet eine weitere „Englische Woche“ mit drei Spielen in fünf Tagen. Am Freitag und Dienstag müssen die Towerstars auswärts in Rosenheim und Crimmitschau ran, dazwischen steht am Sonntag das Heimspiel gegen die Lausitzer Füchse auf dem Programm.
Nina Marx fotografierte ein besonderes optisches Gebildes am Firmament

Himmelslicht

Isny – Es war am 29. Dezember 2025 um 8.30 Uhr bei Isny. Da zeigte sich das nachstehend abgebildete Lichtbild am Himmel bei Isny (Blickrichtung: nach Osten). Das Foto stammt von Nina Marx. Sie vermutet, dass es sich dabei eine Halo-Erscheinung handelt, einen Lichteffekt in der Atmosphäre, der durch Brechung und Reflexion von Sonnenlicht an Eiskristallen in Wolken entsteht. Foto (29. 12. 2025, 8.30 Uhr, bei Isny): Nina Marx
Bauernkriegsfilm

„Lond it luck” am 21. Januar im Kino Weiland in Kißlegg

Kißlegg – Am 21. Januar wird im Kino Weiland in Kißlegg der Film „Lond it Luck“ vorgeführt – als Abschluss zu einem Jahr voller Erinnerungen an den Bauernaufstand vor 500 Jahren. „Lond it Luck“ wurde 1979 von Leo Hiemer, Klaus Gietinger, Günter Rudolph und Georg Veit gedreht und ist nun in einer restaurierten und digitalisierten Fassung zu sehen (95 Minuten, Super 8, Farbe, digitalisiert auf DCP bzw. MP4). Der Eintritt ist frei – Sitzplätze sind begrenzt – Einlass ab 19.00 Uhr.

MEISTGELESEN

Ausführlicher Bericht

Bad Wurzach lehnt Biosphärengebiet ab

Bad Wurzach (dbsz) – Bad Wurzach steigt aus dem Prüfprozess zur Schaffung eines Biosphärengebietes in Oberschwaben aus. Mit 17 zu 4 Stimmen wurde am Montagabend (13.10.) in der Gemeinderatssitzung der Antrag der CDU-Fraktion angenommen. Ein Antrag der zweiköpfigen Fraktion der Grünen auf Vertagung einer Beschlussfassung wurde mit derselben Mehrheit abgelehnt. Die Entscheidung Bad Wurzachs gilt als schwerer Rückschlag für den Prozess, verfügt die Stadt doch mit dem Wurzacher Ried über ein Herz…
Betroffen: Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg, Leutkirch, Isny, Wangen, Wolfegg und weitere Gemeinden

Verzögerungen bei der Müllabfuhr im östlichen Teil des Landkreises  

Landkreis – Aktuell kommt es im östlichen Teil des Landkreises Ravensburg zu Ausfällen und Verzögerungen bei der Müllabfuhr. Grund hierfür ist ein Dienstleisterwechsel sowie erschwerte Anfahrten durch die momentane Witterung. Betroffen sind insbesondere die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Kißlegg, Leutkirch, Isny, Wangen, Vogt und Wolfegg. Das Landratsamt bittet darum, Nichtleerungen zu melden und sich über die kostenlose Abfall-App über Verzögerungen ode…
Feneberg-Krise

Die Filialen sind uneingeschränkt in Betrieb

Leutkirch / Isny / Wangen / Kißlegg / Bad Waldsee (dbsz) – Die Feneberg Lebensmittel GmbH mit Sitz in Kempten/Allgäu hat beim Amtsgericht Kempten ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Ziel sei es, „das Unternehmen wirtschaftlich nachhaltig neu aufzustellen“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Der Geschäftsbetrieb laufe uneingeschränkt weiter. „Die Kundinnen und Kunden können in allen Lebensmittelmärkten der Feneberg Lebensmittel GmbH wie gewohnt einkaufen: Alle Märkte b…
Seminare im Februar

Bauernschule Bad Waldsee

Bad Waldsee – Folgende Seminare bietet die Bauernschule Bad Waldsee im Februar an:
Rettung des Reutener Pfarrhauses

Der Rat des Christian Skrodzki

Reute / Bärenweiler / Urlau – Christian Skrodzki ist in Sachen Altbau-Rettung ein Schwergewicht. Er war die Lokomotive beim Vorzeigeprojekt „Bürgerbahnhof Leutkirch“, der von einer Genossenschaft getragen ist. Die Genossenschaftsidee hat der Leutkircher Altbau-Entwickler auch bei der Genuss-Manufaktur in Urlau eingebracht. Seine ganze Kraft wendet er seit einigen Jahren dem Projekt „Heimat Bärenweiler“ zu, einem einst Waldburg-Zeil’schen Weiler bei Kißlegg, der über Jahrhunderte als Alterssit…

TOP-THEMEN

Kreis Ravensburg – Aktuell kommt es leider weiterhin im östlichen Teil des Landkreises Ravensburg zu Ausfäl…
Stuttgart – Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am 12. Januar acht Sternsingergruppen aus ganz Baden-Württembe…

VERANSTALTUNGEN