Informationen zur Getrenntsammlungspflicht für Altkleider
Allgäu-Oberschwaben – Mit den ersten warmen Tagen steht für viele Bürger*innen der alljährliche Frühjahrsputz an – auch im Kleiderschrank. Doch seit Inkrafttreten der Getrenntsammlungspflicht für Altkleider zum 1. Januar 2025 sind viele verunsichert: Was darf gespendet werden – und wo?
Jede*r Deutsche kauft im Schnitt 60 Kleidungsstücke pro Jahr – entsprechend oft wird aussortiert. Doch nicht alles ist für eine Spende geeignet. Gemeinnützige Organisationen sind auf tragbare, saubere und intakte Kleidung sowie Schuhe angewiesen.
Geeignet für Kleiderspenden:
✅ Moderne, gut erhaltene Kleidung & Schuhe
✅ Accessoires & Heimtextilien (z. B. Gürtel, Handtaschen, Bettwäsche)
✅ Stoff- & Plüschtiere (ohne elektrische Funktionen)
Nicht für Kleiderspenden geeignet:
❌ Kaputte oder stark verschmutzte Kleidung und Schuhe
❌ Nasse oder zerfetzte Textilien
❌ Polstermöbelstoffe, Matratzen, Teppiche oder technische Textilien
Als Faustregel gilt:
Eine Kleiderspende ist es nur dann, wenn die Bekleidung auch im Familien- und Freundeskreis bedenkenlos weitergegeben werden würde.
Wohin mit den Altkleidern?
Für Bürger*innen gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihre Altkleider sinnvoll zu spenden:
Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern nehmen gut erhaltene Kleidung direkt an und geben sie an Bedürftige weiter.
Gemeinnützige Sammelcontainer bieten eine bequeme Möglichkeit der Abgabe. Allerdings sollte man hier auf seriöse Anbieter achten. Unter www.altkleiderspenden.de können geprüfte Abgabestellen in der Nähe von zuhause aus recherchiert werden.
Kaputte Kleidung gehört nicht in die Sammlung
Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung stellt für gemeinnützige Organisationen eine hohe Belastung dar, da sie kostenpflichtig entsorgt werden muss.
Textilmüll ist keine Spende! Stattdessen sollten solche Stücke über den Restmüll oder spezielle Recyclinghöfe entsorgt werden.
Kein Bußgeld für Altkleider im Restmüll
Falschmeldungen über die neue Getrenntsammlungspflicht haben viele Bürger*innen verunsichert.
Fakt ist: Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung darf weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.Für weitere Informationen zur richtigen Altkleiderspende und zur Getrenntsammlungspflicht lesen Sie das angefügte Dokument oder erkundigen Sie sich auf www.altkleiderspenden.de oder www.fairwertung.de.
AttachmentsHintergründe zur Einführung der Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien 2025PM_DV FairWertung_Kleidersp…