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Leserbrief

Höheres Risiko für Fehldiagnosen



Zum Vorschlag der FPD, die Todesfeststellung im Hinblick auf Organentnahme zu ändern

Fakt ist: Die Nachfrage nach Spenderorganen übersteigt bei weitem die Zahl der Spender. Die FDP möchte nun den rechtlichen Rahmen schaffen, um diese „Angebotslücke“ kleiner zu machen.

Die Liberalen plädieren dafür, dass künftig die Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstandes zur Entnahme eines Spenderorgans ausreichen solle. Der Initiator des Antrags, der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann, behauptet zusätzlich, dass der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen sei.

Das ist aber keineswegs der Fall. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sagt, dass nur beim Hirntod der Tod „irreversibel“ sei. „Diese Unumkehrbarkeit gibt es beim Herzstillstand nicht.“ Der katholische Moraltheologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl sieht den Herz-Kreislauftod in einem gewissen medizinischen Graubereich. Schon in der Vergangenheit gaben Mediziner in Deutschland zu bedenken, dass die Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes ein höheres Risiko für Fehldiagnosen berge.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält von dem FDP-Vorschlag wenig. Den Hirntod hält er „für das sichere Verfahren für das Feststellen des Todes. Mit dem Hirntod sind Fehler ausgeschlossen“, schrieb er auf X.

Das stimmt aber keineswegs. So sehr ich den Wunsch eines sehr kranken Menschen nach einem neuen Organ verstehe, dürfen wir nicht bei den rechtlichen Fragen bei Organtransplantationen stehenbleiben, sondern müssen uns auch den moralisch-ethischen Fragen stellen. Um den rechtlichen Rahmen für eine Transplantation zu schaffen, musste der Todeszeitpunkt vorverlegt werden, denn einem Toten kann man keine transplantationsfähigen Organe entnommen werden. Wir setzen alles daran, das Leben möglichst zu verlängern. Ein Sterbender ist nicht tot! Viele Beispiele belegen, dass nach Feststellung des Hirntodes eine Rückkehr ins normale Leben erfolgte. Wäre in diesen Fällen eine Organentnahme erfolgt, hätten wir es mit der Tötung eines Menschen zu tun gehabt.

Wir dürfen aber niemand töten, um einem anderen Menschen Leben zu ermöglichen. Die Transplantationsmedizin missachtet Gottes Gebot: „Du sollst nicht töten.“ Wir überschreiten hier eine rote Linie. Ich sage nicht nur nein zum FDP-Antrag, sondern generell zu Transplantationen!
Eugen Abler, Bodnegg

Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.

Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Äußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.




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