Es geht um die Leisen, die Mehrheit
Zur Stellungnahme „Allianz gegen nachträgliche Bürgerbeteiligung: „Die Fakten liegen auf dem Tisch“ (DBSZ am 7. November)
Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung (SDB) nimmt Stellung zu den Aussagen der Allianz für Allgäu-Oberschwaben zum Start der Dialogische Bürgerbeteiligung.
Die Allianz der Landeigentümer hat sich nach dieser Quelle zum Start der Dialogische Bürgerbeteiligung zum geplanten Biosphärengebiet geäußert: https://www.diebildschirmzeitung.de/allgaeu-oberschwaben/allgaeu-oberschwaben/allianz-gegen-nachtraegliche-buergerbeteiligung-die-fakten-liegen-auf-dem-tisch-169341/
Der Leiter der Servicestelle Bürgerbeteiligung, Ulrich Arndt, sagte dazu am Samstag (8.11.) in Stuttgart: „Wir erleben exakt solche Aussagen bei nahezu jeder Bürgerbeteiligung. Die Worte sind immer dieselben. Wir haben dieses bekannte Muster auf unserer Website bei den FAQ sogar erläutert.“ Arndt erklärte, dass Pro- und Contra-Gruppen verständlicherweise die Bürgerbeteiligung scheuen. „Solche Gruppen haben sich ihre Meinung gebildet. Sie wollen nicht, dass die ganze Breite der Vor- und Nachteile erörtert wird. Vor allem nicht von anderen Akteuren. Das wissen wir. Das respektieren wir. Das ist das gute Recht von Verbänden, Initiativen und anderen Lobbygruppen.“
Arndt betonte jedoch, dass es um die Mehrheit der Leisen gehe. „Wir wollen jetzt vor allem die Milieus erreichen, die bisher nur am Spielfeldrand standen.“
Zu den einzelnen Argumenten der Allianz ist zu sagen:
„Überflüssige Bürgerbeteiligung“ und „nachträgliche Bürgerbeteiligung“:
Es gab noch gar keine Bürgerbeteiligung. Es gab intensive Debatten mit Betroffenen, mit Verbänden und Institutionen. Aber nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern.
„Demokratisch legitimierter Prozess wird verzögert“:
Damit wird insinuiert, die Bürgerbeteiligung sei nicht demokratisch, sie störe. Das ist falsch. Die Antwort dazu steht bereits im Gesetz. § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung (DBG) spricht davon, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung zu erkunden seien. Das ist laut Gesetz eine öffentliche Aufgabe (§ 1 Abs. 4 DBG). Eine öffentliche Aufgabe, die durch Gesetz festgestellt wird, ist daher demokratisch. Ulrich Arndt sagte dazu: „Wir hören oft dieses „argumentum ad populum“. Es ist ein typisches Scheinargument, wonach Bürgerbeteiligung undemokratisch sein soll.“
„Zuständigkeit kommunaler Gremien wird untergraben“:
Auch das ist falsch. § 1 Abs. 1 S. 4 und § 2 DBG stellen klar, dass die Dialogische Bürgerbeteiligung keine Rechtswirkungen hat, sondern der Meinungsbildung der Gremien dient. Es ist also eine Entscheidungsvorbereitung. Es wird nichts entschieden.
„Die Bürgerbeteiligung wurde kurzfristig initiiert“:
Das ist falsch. Die SDB bereitet das schon seit Monaten vor. Das war auch öffentlich bekannt. Andernfalls könnte die Servicestelle Bürgerbeteiligung jetzt auch gar nicht starten, da sie noch ein Verfahren nach § 21 VgV für die Auswahl des Moderatorenteams durchführen musste.
„Der Prozess muss zu einem legitimierten Abschluss durch die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter kommen.“
Hier wird unterstellt, die Dialogische Bürgerbeteiligung verhindere das. Das ist falsch. Die Dialogische Bürgerbeteiligung bereitet diese Beschlüsse vor. Mehr kann sie auch gar nicht erreichen, siehe § 1 Abs. 1 S. 4 DBG.
„Alle relevanten Fakten liegen auf dem Tisch“:
Das mag sein. Positionen sind hinreichend bekannt. Darum geht es bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung aber nicht. Es geht nach § 1 Abs.1 S. 1 DBG um „Bedürfnisse der Bevölkerung“. Das ist die große Stärke der Dialogischen Bürgerbeteiligung. Bedürfnisse und Positionen sind unterschiedliche Aspekte. Eine Debatte über die Bedürfnisse hinter den Positionen gab es noch nicht.
„Kein einziger Landbewirtschafter lasse sich durch die Bürgerbeteiligung überzeugen“.
Das mag gut sein. Nur hat nie jemand gesagt, dass die Dialogische Bürgerbeteiligung dazu da sei, die Landbewirtschafter zu überzeugen. Die Dialogische Bürgerbeteiligung ist dazu da, die repräsentative Demokratie zu unterstützen, den Gemeinderäten zu helfen.
Es habe viel Bürgerbeteiligung gegeben:
Das ist richtig. Das war Öffentlichkeitsbeteiligung, keine Dialogische Bürgerbeteiligung nach § 1 DBG. Die Öffentlichkeitsbeteiligung spricht nur die Menschen an, die von sich aus kommen, die betroffen oder politisch interessiert sind. Deshalb gibt es die Dialogische Bürgerbeteiligung, weil diese Formen nicht ausreichen.
Weiteres Argument: Kommunen seien ausgestiegen:
Das ist richtig. In diesen Kommunen werden wir keine Zufallsbürger rekrutieren.
„Kommunale Demokratie nicht aushebeln“:
Dialogische Bürgerbeteiligung hebelt nichts aus. Sie bereitet Entscheidungen vor.
„Fragwürdige Repräsentativität“:
Auch hier sehen wir wieder, erneut, ein sogenanntes Strohmann-Argument, wie die Rhetorik das bezeichnet. Es wird etwas negiert, was niemand gesagt hat. Dialogische Bürgerbeteiligung ist nicht repräsentativ. Das wäre erst der Fall bei 1000 Teilnehmenden.
Die Pressemitteilung der SDB zum Start der Dialogischen Bürgerbeteiligung sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.servicestelle-buergerbeteiligung.de/projekte/biosphaerengebiet-oberschwaben
Pressemitteilung der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg
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