Druckpulse: Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) weiß nicht Bescheid
Unser Leser Dr. Wolfgang Hübner, ein promovierter Physiker, sieht in dem durch Windkraftanlagen abgehackten Luftstrom eine Gesundheitsgefährdung. Vor Kurzem hatte er Gelegenheit, im Landratsamt sich zu dieser Thematik zu äußern. Darüber berichtet er in nachstehendem Leserbrief, dem er seine Ausarbeitungen zum Thema beigefügt hat. Dr. Hübner kritisiert, dass die Behörden – vor allem die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) – das physikalische Problem der Druckpulse – nicht zu verwechseln mit Infraschall – ignorieren.
Windenergieanlagen gewinnen durch Abbremsen des Windstroms im Umdrehungstakt der Flügel ihre Energie. Unvermeidbar entsteht deshalb nach dem Windrad ein pulsierendes Strömungsfeld mit Druckwechseln im Sekundentakt, je nach Umdrehungsgeschwindigkeit des Rotors.
In meinem Einwand an den Regionalverband RVBO vom 29.01.24 zur Flächenausweisung für Windkraftanlagen in unserer Region habe ich begründet, warum bei den geplanten Abständen von nur 600 m bis zur Wohnbebauung mit Gesundheitsschädigungen der Anlieger zu rechnen ist. Zur Klärung forderte ich den Regionalverband mit Kopie an das genehmigende Landratsamt RV zur Beantwortung folgender Fragen auf:
- Wie hoch sind die vom Windrad erzeugten Druckänderungen im Nahfeld der Anlage?
- Ab welcher Höhe spürt der Mensch diese Druckänderung, mit welchen gesundheitlichen Folgen?
- Welche Sicherheitsabstände zwischen Windrad und Wohnbebauung sind deshalb einzuhalten?
In Baden-Württemberg sind Landratsämter für die Genehmigung von Windkraftanlagen zuständig. Sie prüfen, ob die Antragsunterlagen die anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Für die Druckänderungen im Strömungsfeld nach einem Windrad gibt es jedoch keine Regeln der Technik, weder zum Messen noch zur Bewertung. Das Landratsamt RV hat deshalb diese drei Fragen an die übergeordnete Fachbehörde, das “Kompetenzzentrum Windenergie in der Landesanstalt für Umwelt (LUBW)” geleitet mit der Bitte um fachliche Klärung.
Am 10.06.25 gab mir freundlicherweise das Landratsamt RV die Gelegenheit, meine Begründung zum ungeklärten Gesundheitsschutz gemäß den drei Fragen persönlich vorzutragen und zitierte dazu die inzwischen eingegangenen Antworten der LUBW. Das ganze Schreiben der LUBW erhielt ich im Nachgang unseres Gesprächs. Meine Entgegnung zum Schreiben der LUBW ist hier beigefügt und kommt zu folgendem Ergebnis:
Das „Kompetenzzentrum Windenergie“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat auf drei gestellte Fragen zur Klärung einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Luftdruckpulse im Strömungsfeld nach Windkraftanlagen ausweichend geantwortet. Das Antwortschreiben dokumentiert, dass in der Fachbehörde offensichtlich keine Kenntnisse zur Strömungsmechanik vorhanden sind, um die gestellten Fragen fachgerecht zu beantworten. Von einer Fachbehörde des Landes, welche der Genehmigungsbehörde übergeordnet ist, muss man erwarten, dass dort auch Fachwissen über die gültigen Regeln des Immissionsschutzes hinaus vorhanden ist.
Die drei Fragen nach dem ungeklärten Gesundheitsschutz der Anlieger von Windkraftanlagen betreffen viele Menschen in unserer Region sowie in anderen Regionen bei dem bevorstehenden Ausbau mit Windkraftanlagen. Die Leserschaft ist eingeladen, anhand der beigefügten Schriftstücke sich ihr eigenes Urteil zu bilden, inwieweit die drei Fragen mit dem Schreiben der LUBW geklärt sind. Die Antworten der LUBW sind in meiner Darstellung kursiv gesetzt.
Dr. Wolfgang Hübner, Bad Wurzach (Diplom-Physiker)
Unter “Downloads” sind die Ausarbeitungen von Dr. Hübner hinterlegt
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