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Das gute Ende einer jahrzehntelangen Bürokratieposse

Der Professor auf dem Baum ist unschuldig



Foto: Igor Chernov
Da hängen sie, der Professor und der junge Aktivist. Protest gegen unnötiges Heizen in öffentlichen Gebäuden.

Ravensburg – Vor etwa vier Jahren stieg Professor Wolfgang Ertel zusammen mit Samuel Bosch auf einen Baum, um gegen Energieverschwendung an der Hochschule Ravensburg-Weingarten zu protestieren. Das darauf folgende Verfahren gegen Ertel wurde nun vom Landgerichts Ravensburg mit Beschluss vom 13.5.2025 eingestellt wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Abs. 2 StPO. Alle Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Hier die Mitteilung von Seiten des beklagten und nun nicht verurteilten Wolfgang Ertel:

Chronologie der Ereignisse

2000 – 2020: An der Hochschule Ravensburg-Weingarten laufen die Heizungen in den Weihnachtsferien und in den Semesterferien mit voller Leistung durch und teilweise sind die Fenster gekippt. Und nicht nur da, sondern auch an vielen anderen Schulen, Hochschulen und öffentlichen Gebäuden. Eine völlig unnötige Geldverschwendung im Millionenhöhe und gewaltige Umweltverschmutzung, die man durch manuelles Abschalten oder intelligente Regelung ganz einfach beenden könnte.

2010 – 2020: Professor Wolfgang Ertel versucht, auch in seiner Funktion als Nachhaltigkeitsbeauftragter der Hochschule, auf dem Dienstweg, diesen teuren Umweltfrevel zu beenden. Zuerst an der eigenen Hochschule, leider erfolglos, dann zusammen mit Professoren anderer Hochschulen, versucht er, auf allen Ebenen vom Hausmeister bis zu den Ministerien in Stuttgart (Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) und Finanzministerium) die Verantwortlichen zum Handeln zu bringen. Wie so oft beim Kampf mit der Bürokratie, haben hier leider die untätigen Blockierer gewonnen. Die Heizungen laufen immer noch in den Ferien.

11.5.2021: Im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche der Hochschulen in Baden-Württemberg zeigt Ertel in einem Vortrag das Problem auf. Um noch mehr Menschen zu erreichen, klettert er zusammen mit Samuel Bosch und einem weiteren jungen Klimaaktivisten auf einen Baum im Hochschulcampus, und gibt auf einem Banner seine Forderungen zum Energiesparen bekannt. Das darauf folgende deutschlandweite Presseecho führt dazu, dass Ministerin Theresia Bauer (MWK) sich bei ihm meldet und sagt: “Wenn ein Professor auf den Baum steigt, da muss etwas dran sein.” Darauf hin setzt sich Frau Bauer für diese Sache ein mit der Folge, dass an den Hochschulen in Baden-Württemberg mehrere Personalstellen für Klimaschutzmanager kreiert werden. Zwei dieser Stellen erhielt die Hochschule Ravensburg-Weingarten mit der Folge, dass bei Energiesparen und Klimaschutz tatsächlich große Fortschritte erfolgt sind. 

10.9.2021: Professor Wolfgang Ertel und Samuel Bosch erhalten vom Amtsgericht Ravensburg je einen Strafbefehl. Beide werden nach §14 Versammlungsgesetz beschuldigt, eine nicht angemeldete öffentliche Versammlung geleitet zu haben.

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Gerichtsverhandlungen

19.4.2022: In der Verhandlung am Amtsgericht Ravensburg wird Ertel zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte gehen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft fordert nun sogar 10000 Euro von Ertel. Das für die Berufung zuständige Landgericht Ravensburg sieht sich wegen Überlastung nicht in der Lage, diesen Fall zu bearbeiten. Offenbar hat das Landgericht Wichtigeres zu tun, als sich um solch einen Fall zu kümmern.

13.5.2025: Auf wiederholte Anfragen des Angeklagten nach einem Verhandlungstermin beim Landgericht reagierte dieses mit Verweis auf Überlastung und schließlich mit der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Abs. 2 StPO. Alle Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Dies wird als “Freispruch zweiter Klasse” bezeichnet. Ertel hätte auf einer Verhandlung beim Landgericht bestehen können. Da er aber auch an einem Ende des Verfahrens interessiert war und um dem Gericht Arbeit und Kosten zu ersparen, willigte er ein.

Im Fall von Samuel Bosch, der auch beim Landgericht Ravensburg liegt, gibt es noch kein Urteil.

Der mittlerweile emeritierte Professor Wolfgang Ertel. Foto: Igor Chernov

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Persönliche Bewertung der Sache durch den Angeklagten Prof. Wolfgang Ertel

“Bei der Heizungsaktion an meiner Hochschule handelt es sich um eine Bürokratieposse, wie sie sich in ähnlicher Form auch an anderen öffentlichen Betrieben abspielt. Ich habe über viele Jahre schmerzhaft lernen müssen, dass man gegen blockierende Beamte im System meist am kürzeren Hebel sitzt. Solch ein träges starres bürokratisches System kann man leider nicht von innen ändern, sondern nur durch Aktionen von außen. Diese erfolgreiche Aktion zusammen mit Samuel Bosch und seinem Aktivistenkollegen war aus meiner Sicht einer der größten Erfolge meiner 30 jährigen Dienstzeit als Professor an der Hochschule. Mit relativ wenig Aufwand haben wir viel mehr erreicht als in etwa zehn Jahren bürokratischer Bemühungen.

Was ich hier aber auch betonen möchte, sind die Erfahrungen aus der Verhandlung am Amtsgericht Ravensburg. Für die Staatsanwaltschaft und das Gericht ging es ausschließlich um die Frage, ob Ertel und die Aktivisten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Dass es bei dieser Aktion darum ging, durch ganz konkrete einfache Maßnahmen das Klima und die Umwelt zu schützen, wurde vom Gericht ignoriert. Ich verweise auf die Aussage meines zweiten Rechsanwalts Professor Balensiefen vor Gericht (siehe unten, bzw. Anhang), es sei meine Pflicht als Landesbeamter, bei Verstößen der Hochschule gegen das Klimaschutzgesetz und die Verordnung zum Energiesparen, aktiv zu werden. Ich bin der Meinung, dass die Gerichte bei Verfahren gegen Umweltaktivisten auch diese andere Seite in die Waagschale werfen sollten.”

Aussage eines Verteidigers

Aussage des zweiten Verteidigers, Professor Gotthold Balensiefen (Professur für Bau-, Planungs- und Umweltrecht an der Hochschule Biberach): “Prof. Ertel hatte nicht nur eine moralisch-politische Motivation für seine Aktion, sondern eine gesetzliche Handlungspflicht, gegen die rechtswidrige Situation an der Hochschule Ravensburg-Weingarten vorzugehen. Dies ist im Rahmen von Rechtswidrigkeit bzw. Verschulden des Angeklagten zu berücksichtigen.”

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