Bodenauffüllung im Außenbereich – was ist zu beachten?
Kreis Ravensburg – Grundsätzlich benötigen Bodenauffüllungen im Außenbereich ab einer Fläche von 500 Quadratmetern oder einer Höhe von mehr als zwei Metern eine behördliche Genehmigung. Aber auch kleinere Auffüllungen können genehmigungspflichtig sein, wenn diese beispielsweise in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegen oder ein Biotop tangieren. In speziellen Gebieten (z.B. in Wäldern, Mooren, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten) sind Auffüllungen im Regelfall unzulässig.
Alle Bodenauffüllungen im Außenbereich einschließlich der nicht genehmigungspflichtigen sind nur dann zulässig, wenn sie der Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen oder der Bewirtschaftungserleichterung dienen. Aufgefüllt werden darf nur mit Oberboden und kulturfähigem Unterboden ohne Schadstoffbelastung und ohne Störstoffe (Bauschutt, Metall, Plastik, usw.). Die Bodenaufbringung muss fachgerecht durchgeführt werden.
Nicht genehmigte oder nicht fachgerecht durchgeführte Bodenauffüllungen können zu einer Anzeige führen und mit einer Anordnung zum Rückbau enden. Dies kann mit hohen Kosten, empfindlichen Bußgeldern und hohem unnötigem Zeitaufwand für den Verursacher bzw. den Grundstückseigentümer verbunden sein. Daher empfehlen wir Ihnen bei Auffüllungen im Außenbereich frühzeitig Kontakt mit dem Bau- und Umweltamt des Landkreises aufzunehmen. Die Mitarbeitenden beantworten Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und geben Tipps zur sachgerechten Bodenverwertung. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zum Bau- und Umweltamt finden Sie unter www.rv.de/auffuellung.