
Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Stuttgart / Ravensburg (IM / rei) – Anna Maria Ostermeier wird als Erste Landesbeamtin stellvertretende Landrätin des Landkreises Ravensburg. Das teilte das Innenministerium mit.
Anna Maria Ostermeier tritt zum 16. Juni die Nachfolge von Dr. Andreas Honikel-Günther an, der seit dem 17. März als Erster Bürgermeister bei der Stadt Ravensburg tätig ist (ist dort Nachfolger von Simon Blümcke, der zum OB von Friedrichshafen gewählt wurde).
Anna Maria Ostermeier studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und legte im Jahr 2017 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Zunächst war sie als Rechtsanwältin im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutzrecht tätig, bevor sie im Juli 2021 in die Landesverwaltung wechselte und als Parlamentsrätin im Landtag arbeitete.
Innenminister Thomas Strobl ist zusammen mit Landrat Harald Sievers der Auffassung, dass Anna Maria Ostermeier aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Erfahrung als Rechtsanwältin und in der Landesverwaltung sowie ihres langjährigen ehrenamtlichen Engagements als Gemeinderätin (sie sitzt für die CDU im Rat der Gemeinde Sandhausen / Rhein-Neckar-Kreis) auf die Herausforderungen beim Landratsamt Ravensburg bestens vorbereitet ist. Ostermeier freut sich über ihre Berufung durch das Ministerium und auf ihre neue Aufgabe.
Die Doppelspitze eines Landkreises
Die Verwaltungsspitze eines Landkreises besteht in Baden-Württemberg aus einem Duo: Der Landrat als Kopf der Gebietskörperschaft wird vom Kreistag gewählt. Da ein Landratsamt auch eine Verwaltungsbehörde in der Administration des Landes ist, hat die Landesregierung das Recht, den Vertreter des Landrates zu ernennen. Das ist nun die 35-jährige Anna Maria Ostermeier als Nachfolgerin von Dr. Andreas Honikel-Günther. Von 2002 bis 2020 war die eminent wichtige Position (zuständig unter anderem für Mobilität) schon einmal mit einer Frau besetzt gewesen: Eva-Maria Meschenmoser war die rechte Hand von Landrat Kurt Widmaier, der bis 2014 amtierte.