“Ampel-Koalition riskiert erneut verfassungswidrigen Etat”
Berlin – Die Ampelkoalition hat trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und gegen die Stimmen der Unionsfraktion die Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss, die traditionell die Detailberatungen über den Bundeshaushalt abschließt, nicht verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch (15.11.) auf eine Klage der Unionsabgeordneten im Bundestag über den 2. Nachtragshaushalt für 2021 geurteilt und diesen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Biberacher Haushaltspolitiker der CDU/CSU, Josef Rief, erklärte dazu nach der Bereinigungssitzung, die bis nach vier Uhr am Freitagmorgen (17.11.) andauerte:
Wir halten es für ein verantwortungsloses Vorgehen der Koalition, trotz des vernichtenden Urteils aus Karlsruhe mit den Beratungen fortzufahren und damit zu riskieren, dass der neue Haushalt ebenfalls verfassungswidrig wird. Das Sondervermögen, um das es geht, ist ein Eckpfeiler des aktuellen Haushaltentwurfs. Es ist mit den Einzelhaushalten mehrerer Ministerien unmittelbar verbunden, darf aber nicht mehr so genutzt werden.
Wir haben uns dazu entschlossen, in der Sitzung zwar mitzuarbeiten, aber keinen unserer 350 Änderungsanträge einzubringen, die wir vorher erarbeitet hatten. Auch wenn die Ampel vom Gericht gesagt bekommen hat, dass man keine Schulden auf Vorrat machen kann und darf und die bereits ausgezahlten, schuldenfinanzierten Gelder zurückgezahlt werden müssen, kümmert das die Ampel wenig. So wird im Agrarbereich, der in meiner Zuständigkeit liegt, so getan, als stünden 200 Millionen Euro für das Programm „Ökosystemleistung Wald“ weiterhin zur Verfügung, obwohl diese komplett aus dem verfassungswidrig zustande gekommenen Klima- und Transformationsfonds stammen.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), aus der viele Programme zur Dorfentwicklung finanziert werden, wurde um 67 Mio. Euro erhöht, allerdings waren vorher die Gelder hierfür um 293 Mio. gekürzt wurden. Wir hatten auch hier gegenfinanzierte Anträge vorbereitet, etwa die GAK wieder auf eine Milliarde Euro anzuheben.
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft von Julia Klöckner zur Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung umweltschonender Maschinen – etwa zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger zur CO2-Reduzierung – soll nach dem Willen des Ministers Özdemir gekürzt werden und auslaufen, obwohl mit 450 Millionen Euro gerade die Hälfte ausgezahlt und der Bedarf weiter groß ist. Hier wurde mehrfach gekürzt. Unser Antrag hätte den Ansatz um 30 Millionen Euro angehoben und für 2024 eine weitere Vergaberunde zu ermöglicht.
Beim Tierwohl herrscht jetzt eine verheerende Klarheit. Nach dem Konzept des Bundesministers, das kaum erfüllbare Auflagen und fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen für die Tierhalter vorsieht, könnten mit den 100 Millionen Euro für den Stallumbau in Baden-Württemberg lediglich 10 Ställe pro Jahr gefördert werden. Umgelegt auf den Kreis Biberach würde dann alle vier Jahre ein Stall um- oder neugebaut. Da ist es eine Provokation für die vielen Tierhalter in der Schweinehaltung, wenn gleichzeitig wenige Betriebe, die Insekten züchten oder Hafermilch produzieren, mit 30 Millionen Euro gefördert werden sollen.
Mit der Sitzung vom 17. November ist die Diskussion lange nicht beendet. Der Bundesfinanzminister ist noch die Antwort schuldig, wie genau er das Urteil umsetzen und die bereits ausgegeben Mittel wieder einsparen will. Woher das weggefallene Geld im Klima- und Transformationsfonds kommen soll, ist ebenfalls unklar. Ein weiterer Schaden für die Ampel und die Politik insgesamt entsteht dadurch, dass noch bevor der Bundestag den Haushalt beschlossen hat, ein Nachtragshaushalt unausweichlich ist.“
Pressemitteilung von Josef Rief MdB