Allerheiligen – Allerseelen – Totensonntag – Volkstrauertag
Region (rei) – Allerheiligen und Allerseelen sind für Katholiken wichtige Wegmarken gegen Ende des Kirchenjahres, begangen stets am 1. und 2. November. Die evangelischen Christen begehen ihr Totengedenken am Ewigkeitssonntag (Totensonntag); er wird gehalten am letzten Sonntag vor dem 1. Adventssonntag (heuer ist das am 23. November). Der Staat gedenkt der Opfer von Krieg und Gewalt am Volkstrauertag (16. November).
Im Kirchenjahr der Katholiken sind Allerheiligen und Allerseelen theologisch unterschiedliche Hochfeste, die aber aus organisatorischen Gründen oft zusammenfallen. Während die Kirche an Allerheiligen all jene Verstorbenen feiert, ob namentlich bekannt oder nicht, die in der Anschauung Gottes leben, gedenkt sie an Allerseelen jener Verstorbenen, die noch auf dem Weg der Vollendung sind.
Fester Bestandteil der Allerseelen-Liturgie ist der Besuch der Gräber. Da Allerseelen im Unterschied zu Allerheiligen kein gesetzlicher Feiertag ist, ist es üblich, das Totengedenken auf den Allerheiligentag vorzuziehen, damit es möglichst vielen Menschen möglich ist, die Gräber ihrer Verstorbenen im Rahmen einer kirchlichen Feier zu besuchen. Üblich ist es, am Morgen des Allerheiligentages die Heiligen festlich zu preisen und am Nachmittag der Toten zu gedenken. Wegen des Priestermangels wird Allerseelen da und dort auf den Vormittag vorgezogen; hier schließt sich dann der Gräberbesuch unmittelbar an das Hochfest Allerheiligen an.
Heuer fällt Allerseelen auf einen Sonntag. In manchen Gemeinden wird der Friedhofsgang diesmal am Allerseelentag selbst stattfinden.
Stille Tage
Alle Totengedenktage stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, sind stille Tage, für die bestimmte Einschränkungen gelten.




